Corona-Bestimmungen für NWJV-Wettkämpfe – von der Kreis- bis zur Landesebene

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In den kommenden Wochen finden endlich wieder zahlreiche Wettkämpfe von der Kreis- bis zur Landesebene im Bereich des NWJV statt.

Für alle Wettkämpfe von der Kreis- bis zur Landesebene gelten folgende Corona-Bestimmungen:

  • Alle kämpfenden Judokas brauchen bei allen Wettkämpfen des NWJV einen aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Dies gilt grundsätzlich und es werden keine Ausnahmen zugelassen.
  • Alle Zuschauer, Kampfrichter, Funktionäre, usw. brauchen bei allen Wettkämpfen des NWJV einen aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ausnahmen: 1. Vollständig Geimpfte (plus x Tage je nach Impfstoff) oder 2. Genesene (gesetzliche Vorschriften beachten) – natürlich alles mit amtlichen Nachweisen. Somit erhalten nur die drei Gs Zugang zu den Maßnahmen.
  • Es werden von Allen die Kontaktdaten auf der Corona-Gästeliste GGG gesammelt. Sollte der MeisterschaftsManager benutzt werden, wird für die teilnehmenden Judokas nur eine Liste (alphabetisch) ausgedruckt. Alle Listen werden an die NWJV-Geschäftsstelle geschickt. Nach vier Wochen werden die Listen dann vernichtet.
  • Es gilt Maskenpflicht! Wer sich in der Halle bewegt, trägt eine medizinische Maske. Wer an seinem Platz angekommen ist und dort den Abstand waren kann, der kann die Maske abnehmen.

    Bei den Westdeutschen Meisterschaften (Gruppenmeisterschaften) gelten die DJB-Regelungen zur Testpflicht

Quelle: NWJV-Newsletter September 2021

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